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Von Rückverfolgbarkeit
Dieter Brenz

29 Jul 2004 09:13:46
Wie lange müssen die Daten zur Rückverfolgung aufgehoben werden?

Redaktion MischerExpo
redaktion@mischer.com
30 Jul 2004 06:40:56
Gegenwärtig bestehen dazu keine ausdrücklichen Vorschriften. Als Mindestaufbewahrungszeit wird man jedoch das MHD des jeweiligen Produktes annehmen müssen und einen Sicherheitszuschlag von 12 Monaten kalkulieren müssen, weil Produkte auch nach dem MHD noch konsumiert werden. (Quelle: RA Dr. Boris Riemer)

Dieter Brenz

06 Aug 2004 11:40:45
Danke für die Auskunft. Muß ich die Daten denn irgendwie archivieren?

xxx

05 Sep 2004 15:07:57
huhu.... [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/001.gif[/img]

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